Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Coaching Crew: Susanne Holst, Alison McCabe-Boeck und Heidi Krampitz

(nachfolgend „Coach“ genannt)

  1. Geltungsbereich

Aufträge der Coaching Crew werden stets unter Einschluss dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Klienten haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

  1. Vertragsgegenstand

Die Tätigkeit des Coaches besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der individuellen Förderung und Unterstützung des Klienten bei dessen eigener Weiterentwicklung. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der Möglichkeiten zur Selbstregulation des Klienten. Selbstreflexion sowie aktive und selbstverantwortliche Mitwirkung des Klienten sind dafür unerlässlich.

Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte bereit und offen sein, sich selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit seiner Situation objektiv auseinander zu setzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach in seiner Arbeit zu akzeptieren. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Coaching stellt keine Beratung, Psychotherapie oder medizinische Behandlung in irgendeiner Form dar. Weder die Feststellung noch die Linderung oder Heilung evtl. krankhafter Zustände des Klienten sind Gegenstand dieses Vertrages.

  1. Sitzungen

Der Coaching-Termin wird Sitzung genannt. Eine Sitzung dauert 90 Minuten. Die Coaching-Sitzungen werden in den Geschäftsräumen des Coachs durchgeführt. Finden Sitzungen nach vorheriger Absprache in anderen, kostenpflichtigen Räumen statt, werden die Kosten vom Klienten getragen.

  1. Pflichten des Coachs

Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Chancen und Risiken in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen. Er ist für die Auswahl der jeweils geeigneten Methodik verantwortlich und soll dabei Wünsche und Bedürfnisse des Klienten berücksichtigen.

Der Coach ist verpflichtet, den Klienten unverzüglich zu informieren, wenn er sich selbst nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fortzuführen. Der Coach distanziert sich in jeglicher Weise von den Lehren und Techniken Ron L. Hubbards.

  1. Verantwortung des Klienten

Der Klient akzeptiert, dass er sowohl während der einzelnen Coaching-Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den Sitzungen, allein verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit. Er trägt die Verantwortung für sich, insbesondere hinsichtlich seiner psychischen Belastbarkeit.

Die vertraglich vereinbarten Coaching-Leistungen sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen oder sonstige therapeutische Maßnahmen. Sollten ärztliche oder therapeutische Behandlungen des Klienten die Coaching-Leistungen beeinflussen können, wird er den Coach hierüber unverzüglich informieren.

Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die er im Rahmen des Coachings unternimmt, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko von ihm unternommen werden.

  1. Honorar / Reisekosten

Soweit nichts anderes im Vorwege ausdrücklich vereinbart ist, wird die Coachingleistung nach einem vor den Sitzungen vereinbarten Stundenaufwand abgerechnet. Dieser Stundensatz versteht sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Findet das Coaching außerhalb der Geschäftsräume statt, erstattet der Klient dem Coach die Fahrtkosten zusätzlich zum Sitzungshonorar. Bei einer Anreise mit dem PKW EUR 0,50 netto für jeden gefahrenen Kilometer. Falls die An- und Abreise mit anderen Transportmitteln wie Bahn oder Flugzeug erfolgt, werden die Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Die Kosten für gegebenenfalls erforderliche Übernachtungen werden im angemessenen Rahmen ebenfalls in Rechnung gestellt.

Rechnungen werden nach Leistungserbringung, spätestens zum Monatsende erstellt und zugeschickt und sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  1. Termine der Coaching-Sitzungen /Termin-Absage

Termine für Coaching-Sitzungen werden zwischen Coach und Klient verbindlich vereinbart. Kann der Klient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist eine Absage bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Der Klient ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Klient eine Coaching-Sitzung nicht rechtzeitig ab, hat er das vereinbarte Sitzungshonorar in vollen Umfang zu zahlen.

Fallen einzelne Coaching-Sitzungen wegen Erkrankung des Coachs oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse aus, so ist der Coach berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des Klienten bestehen nicht.

  1. Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Coach ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Klienten bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Klient ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.

Mit der Übermittlung seiner Daten stimmt der Klient der Verwendung seiner Daten zur Vertragsabwicklung im Sinne der rechtlichen Bestimmung des § 32 BDSG zu. Selbstverständlich stehen dem Klienten die generellen datenschutzrechtlichen Ansprüche bzw. sog. Betroffenenrechte, insbesondere soweit sie sich aus der DSGVO ergeben zu; der davon umfasste Löschungsanspruch, sofern und soweit die entsprechenden Daten für die Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, nicht mehr erforderlich sind (für die Geltendmachung der Ansprüche kann sich der Klient per Post an die Adresse Coaching Crew Hamburg; Rothenbaumchaussee 30 in 20148 Hamburg  bzw. per E-Mail an Mailadresse kontakt@coaching-crew.hamburg wenden).

  1. Kündigung

 

9.1  Coaching

Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.

Nach Ausspruch einer Kündigung durch den Klienten sind Sitzungen, die an den zwei folgenden Werktagen stattfinden sollten, voll zu vergüten.

9.2  Training, Seminar, Workshop

Kündigungsfristen sind im Angebot festgelegt.

  1. Schlussbestimmungen

Der Vertragstext gibt die vollständige Vereinbarung wieder, mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Hamburg. Sollte eine Klausel des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.